03 Investition in die eigene Gesundheit
Unsere Gesundheit hat direkten Einfluss darauf, dass wir aktiv am Leben teilzunehmen können und ein erfülltes, glückliches Leben führen.
Kostenerstattung für gesetzlich Krankenversicherte oder Selbstzahler
Die Privatpraxis für Naturheilverfahren verfügt über keine Kassenzulassung für die Abrechnung der Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Unsere ärztlichen Leistungen können dem Patienten nur privatrechtlich in Rechnung gestellt werden.
Die Leistungen werden nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Zu Behandlungsbeginn wird jeder Patient über die anfallenden Behandlungskosten aufgeklärt, um den finanziellen Aufwand einschätzen zu können.
Kostenerstattung für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder ausländische Patienten
Jeder Patient wird vor Behandlungsbeginn darauf hingewiesen, dass die Erstattung der berechneten ärztlichen Leistungen durch eine private Krankenversicherung oder Beihilfestelle abhängig von dem vereinbarten Versicherungsumfang nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet sein kann.